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Wichtige Hinweise

Bei unseren Veranstaltungen unbedingt zu beachten:
 
1. Angebote
Das jeweils aktuell vervollständigte Veranstaltungsprogramm mit ausführlichen Beschreibungen finden Sie hier auf der Homepage unter "Angebote". Die jährlich herausgegebene Print-Broschüre will lediglich knapp auf Veranstaltungen hinweisen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).

2. Kosten/Bezahlung
Ab 2023 wird (aus steuerlichen Gründen) bei den Kosten einer Veranstaltung getrennt ausgewiesen:
2.1. Unterkunft und Verpflegung
2.2. Teilnahmebeitrag ("Kursgebühr")
Bei einer Veranstaltung, zu der Sie sich angemeldet haben, heißt das praktisch:
2.3. Sie bezahlen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung vor Ort (EC-Karte/bar).
2.4. Der Teilnahmebeitrag/die Kursgebühr (Saalnutzung, Referentenkosten...) wird von der Seelsorge für Pastorale Dienste in Rechnung gestellt (Überweisung).
2.5. STORNO: Bei Verhinderung/Absage nach der Anmeldung kommt der Teilnehmende für die 
Stornogebühren selbst auf.
- Einen entsprechenden Hinweis zur Beachtung der Storno-Bedingungen des Veranstaltungsorts finden Sie jeweils in der Anmeldebestätigung.
- Für kostenintensivere Veranstaltungen empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktritts-versicherung.

3. Anmeldung
Der Anmeldeschluss dient der Planbarkeit von Veranstaltungen. Bei manchen Angeboten empfiehlt es sich, sich frühzeitig anzumelden, um noch einen Platz zu bekommen, insbesondere bei Veranstaltungen ohne Angabe eines Anmeldeschlusses.
Nach dem Datum des Anmeldeschlusses werden reservierte, aber nicht gebuchte Zimmerkontingente zurück gegeben. Wer sich nach Anmeldeschluss noch anmelden möchte, bekommt von der Seelsorge für Pastorale Dienste Hilfestellung, noch einen Platz zu bekommen, jedoch keine Garantie.

4. Zuschüsse für Geistliche Tage/Exerzitien
…können bei der zuständigen Personalreferentin/beim zuständigen Personalreferenten beantragt werden.
Dazu muss dort 2 Monate (!) vor der Veranstaltung eine Dienstbefreitung (v.a. aus steurlichen Gründen) beantragt werden.
 -> Beachten Sie dazu die Hinweise (Downloads) am Ende der Seite Angebote.
Eintägige geistliche Veranstaltungen (bis 24 Stunden) müssen nicht dienstbefreit werden - vorausgesetzt, die Vertretungen (für Schulunterricht, Beerdigungsdienst, ...) sind organisiert. Berechnet wird nur Verpflegung und Unterkunft. Der Zuschuss wird durch die Nichtberechnung des Teilnahmebeitrags ersetzt.

5. Teilnehmer/innen-Listen
…zur Bildung von Fahrgemeinschaften können aus Gründen des Datenschutzes nur an die Teilnehmenden einer Veranstaltung herausgegeben werden, von denen eine ausdrückliche Genehmigung vorliegt.
Mit der Anmeldebestätigung zu einer Veranstaltung wird eine Genehmigung zur Freigabe der notwendigen Daten nach §15 KDG erfragt, die für den Ablauf der Veranstaltung notwendig sind. In diesem Zusammenhang kann auch die Genehmigung zur Verwendung der notwendigen Daten für eine Teilnehmer/innen-Liste erteilt werden.
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